EU-weite Qualifikation für alle gewerblich tätigen Fahrer/innen.
Der Führerscheinerwerb ab dem 10.09.2008 (Bus) bzw. 10.09.2009 (Lkw) führt zur Verpflichtung, die Grundqualifikation nachzuweisen, sofern gewerblich von der Fahrerlaubnis Gebrauch gemacht werden soll. Hier bieten sich verschiedene gesetzliche vorgesehene Nachweisarten an.
Berufsausbildung (Lehre)
Der Nachweis der Grundqualifikation kann durch eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetreib nachgewiesen werden.
Grundausbildung
Es muss erfolgreich eine Prüfung vor der zuständigen Industrie und Handelskammer (IHK) abgelegt werden. Die Prüfung umfasst einen theoretischen Teil von 240 Minuten Dauer. Sie beinhaltet Multiple-Choice-Fragen und Fragen mit direkter Antwort. Und einen praktischen Teil von 210 Minuten, der sich in 120 Minuten Fahrprüfung 30 Minuten praktische Themen wie Ladungssicherung ,Notfallsituationen und 60 Minuten Bewältigung kritischer Fahrsituationen aufteilt. Zum Ablegen der Prüfung ist kein Vorbereitungsunterricht vorgesehen, aber der Besitz der Fahrerlaubnis vorgeschrieben.
Beschleunigte Grundqualifikation
Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch das erfolgreiche Ablegen einer 90-minütigen theoretischen Prüfung vor der zuständigen Industrie und Handelskammer (IHK) Voraussetzung zur Zulassung ist die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden (zu je 60 Minuten). Die Teilnahme am Unterricht ist hier also verpflichtend. Für die beschleunigte Grundqualifikation oder das Ablegen der Prüfung muss noch keine Fahrerlaubnis vorliegen.
Für bereits tätige und angehende Kraftfahrer im Güter-und Personenverkehr
Modulares System:
Fahrertraining:
Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, Argen, Pro Arbeit ist möglich. Durch einen Bildungsgutschein oder Einzelförderung.
Fahrschule Michael Schröder
Neue Straße 21
32257 Bünde
0171 - 50 70 70 9
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