Für den Transport auf der Straße mit gefährlichen Gütern gemäß GGVS/ADR
Der Transport gefährlicher Güter verlangt vom Führer eines Kraftfahrzeuges nicht nur ein großes Verantwortungsbewusstsein, sondern auch wesentlich mehr Wissen und Können als durch den Erwerb einer Fahrerlaubnis vermittelt wird. Deshalb schreibt die Gefahrgutverordnung Straße über die internationale Beförderung gefährlicher Güter vor, dass grundsätzlich nur solche Personen Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern führen dürfen, die an einer Schulung teilgenommen und eine Prüfung über die besonderen Anforderungen beim Gefahrguttransport bestanden haben.
Warum GGVS und ADR
Die für den Straßentransport gültigen Vorschriften haben den Zweck, die Menschen, die Umwelt und den Verkehr vor der Einwirkung gefährlicher Güter zu schätzen. Die Maßnahmen gelten grundsätzlich für jeden Verkehrsteilnehmer der gefährlichen Güter im Öffentlichen Straßenverkehr befördert.
Die Ausbildung
Der Basiskurs für die schulungspflichtigen Fahrer berechtigt zum Transport gefährlicher Güter aller Gefahrklassen (außer 1und 7) als Schütt-und Stückgut). Der Aufbaukurs Tank berechtigt zum Transport obiger Gefahrklassen als Tanktransport. Nach erfolgreicher Schulung und Prüfung erteilt die zuständige Industrie und Handelskammer (IHK) die ADR Bescheinigung.
Fortbildung
Die ADR Bescheinigung gilt für 5 Jahre. Der Fortbildungskurs kann bis zu einem Jahr vor Ablauf der Gültigkeitsdauer absolvier werden. Er wird dann von der IHK zum Ablaufdatum um 5 Jahre verlängert.
Wir bieten Ihnen
die entsprechenden Lehrgänge (Basis, Tank und Fortbildung) auch am Wochenende an. Informieren Sie sich bitte über unsere Kurstermine.
Ihre Vorteile
Fahrschule Michael Schröder
Neue Straße 21
32257 Bünde
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